Brutto-Netto-Rechner
Netto aus dem Brutto schätzen: mit Zulagen, VWL, Steuerklassen sowie Zweit- und Drittjob (Steuerklasse VI). läuft im Browser
Hauptjob
Zweit- und Drittjob
Weitere Jobs werden automatisch in Steuerklasse VI berechnet. Minijobs (bis zur Geringfügigkeitsgrenze) bleiben steuerfrei für Sie, der Arbeitgeber zahlt pauschal.
So wird gerechnet
Der Rechner bildet das Lohnsteuerverfahren vereinfacht nach: Sozialversicherung mit den Beitragsbemessungsgrenzen, Vorsorgepauschale, Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Alle Rechenwerte (Grenzen, Beitragssätze, Tarifformel) stehen für jedes Jahr in einer Tabelle, die jährlich im Januar aktualisiert wird. Bei der Auswahl „Rechenjahr“ sehen Sie, für welches Jahr die Werte gelten. Ihre Eingaben werden nicht an den Server gesendet.
Mehrere Jobs und Steuerklasse VI
Bei einem zweiten oder dritten Arbeitsverhältnis fällt für diesen Job in der Regel Steuerklasse VI an. Dort gibt es keinen Grundfreibetrag, der monatliche Abzug ist deshalb hoch. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung: Mit mehreren Arbeitsverhältnissen sind Sie in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dort wird die Steuer neu berechnet, was je nach Fall zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung führen kann. Die Sozialversicherung wird über alle Jobs gemeinsam bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen berechnet.
Was nicht enthalten ist
Privat Krankenversicherte, Beamte, Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), Entgeltumwandlung (bAV), Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Übergangsbereich (Midijob) und Kinderfreibeträge bei getrennt lebenden Eltern. Für verbindliche Zahlen nutzen Sie Ihre Gehaltsabrechnung, den Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums oder eine Steuerberatung.